Zusatzweiterbildung Suchtmedizin
Um die suchtmedizinische Versorgung zu stärken, bietet die KV Hessen Ärtzinnen und Ärzten in Weiterbildung in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die Zusatzweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung" an. Die ÄiW sollten sich im letzten Drittel der Weiterbildung befinden und mindestens sechs Monate ambulante Weiterbildungszeit in Hessen geleistet haben.
Die KVH trägt die Kosten für den 50-stündigen Kurs, der an vier Wochenenden stattfindet.
Auslegungsbestimmung Suchtmedizin