Honorargarantie

Die KV Hessen hat den Vogelsbergkreis für die allgemeine fachärztliche Versorgung bei den Augenärzten und den Frauenärzten mit zwei Sitzen und bei den HNO-Ärzte mit 0,5 Sitzen in die Liste der förderfähigen Gebiete aufgenommen.

Die Honorarumsatzgarantie soll neben der Ansiedlungsförderung einen weiteren Anreiz setzen, in einem Gebiet mit regionalem Versorgungsbedarf eine Vertragsarztpraxis zu gründen und aufzubauen und zu mehr Planungssicherheit beitragen.

Gewährt wird ein Zuschuss zum Honorar, der sich an den erbrachten mGV-Leistungen orientiert. Die Höhe des finanziellen Zuschusses ergibt sich für die ersten beiden Quartale der ver-tragsärztlichen Tätigkeit aus den tatsächlich erbrachten Leistungen innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Die Honorarumsatzgarantie sichert eine Vergütung der persönlich erbrachten Leistungen in voller Höhe, ohne Quotierung, zu.

Für die Förderung durch die Honorargarantie muss bei der KV Hessen ein Antrag gestellt werden.

Antrag

Auslegungsbestimmungen

Fördergebiete