Ansiedlungsförderung

Die KV Hessen hat den Vogelsbergkreis für die allgemeine fachärztliche Versorgung bei den Augenärzten und den Frauenärzten mit zwei Sitzen und bei den HNO-Ärzte mit 0,5 Sitzen in die Liste der förderfähigen Gebiete aufgenommen.

Das bedeutet, dass die KV Hessen Fachärzt*innen, die sich im Vogelsbergkreis niederlassen und sich verpflichten, fünf Jahre in der Region tätig zu sein, mit einer Ansiedlungsförderung in Höhe von bis zu 66.000 Euro bei voller Zulassung und Auszahlung in fünf Jahrestranchen à 13.200 Euro bezuschusst. Auch eine sofortige Unterstützung, z. B. für kurzfristige Investitionen in die Praxis, ist auch eine Einmalzahlung von bis zu 60.000 Euro möglich. Für die Einrichtung einer Zweigpraxis können einmalig 10.000 Euro beantragt werden.

Die Förderung muss bei der KV Hessen beantragt werden.

Antrag

Auslegungsbestimmungen

Fördergebiete