FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Die Weiterbildung kann erst nach der Approbation oder nach Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes nach Bundesärzteordnung begonnen werden.

Die Weiterbildung findet unter Leitung einer*eines zur Weiterbildung befugten Ärztin*Arztes statt.

Weiterbildungsbefugte finden Sie im Verzeichnis der Weiterbildungsermächtigten der Landesärztekammer Hessen unter www.laekh.de

Im Vogelsbergkreis wird es in naher Zukunft verschiedene freie Arztsitze geben. Sie können sich als Allgemeinmediziner*in in einer Einzelpraxis niederlassen oder Sie wählen ein Angebot aus unterschiedlichen Kooperationsformen.

Eine Weiterbildung im Vogelsbergkreis ermöglicht dir eine breite Palette an Möglichkeiten, wie du deine Ausbildung gestalten kannst. Die verschiedenen Fachabteilungen der Krankenhäuser und die Schwerpunkte der hausärztlichen Praxen gewähren eine umfassende, hochwertige Weiterbildung.

Im Vogelsbergkreis findest du optimale Arbeits- und Lebensbedingungen. Neben der reizvollen Landschaft gibt erschwingliches Wohneigentum, alle Schulformen, eine niedrige Kriminalitätsrate, eine geringe Entfernung zu den Mittelzentren und ins Rhein-Main-Gebiet. Die Menschen sind offen und hilfsbereit.

Du kannst direkt mit den angegebenen Ansprechpartnern in Kontakt treten.

Erste Ansprechpartnerin für diese Fragen ist die Fachstelle für Gesundheitliche Versorgung.

Bewerben können sich Medizinstudierende, die den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Die Stipendiat*innen verpflichten sich, nach der Approbation die Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (soweit möglich) im Vogelsbergkreis zu absolvieren und danach mindestens 3 Jahre im Landkreis fachärztlich tätig zu sein. Alternativ kann sich auch eine Weiterbildung zum*zur Facharzt*Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen und eine dreijährige Tätigkeit im Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises anschließen.