Start gut!

Sie wollen sich nach Ihrer Weiterbildung im Vogelsbergkreis bei uns niederlassen?

Dann profitieren Sie vom Startguthaben der KV Hessen, das Sie während Ihrer ambulanten Weiterbildungszeit „ansparen“ können.

Für jeden Monat ambulante Weiterbildungszeit bis zu einer maximalen Anzahl von 24 Monaten können Sie einen Anspruch auf einen Förderbetrag in Höhe von je 1.000 € erwerben, der nur im Fall einer späteren Niederlassung im ländlichen Raum zur Auszahlung kommt.

Downloads

Merkblatt "Start gut"

Auslegungsbestimmung "Start gut"

Antrag "Start gut"