Kinderbetreuung

Sie möchten sich im Vogelsbergkreis niederlassen und benötigen für Ihre Kinder eine Betreuung?

Dann lassen Sie sich doch die Kosten dafür von der KV Hessen erstatten!

Die KV Hessen bietet Vertragsärztinnen und -ärzten an, ab Geburt bis zum Schulbeginn für einen Zeitraum von maximal drei Jahren die Kosten für die Kinderbetreuung in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 400 € pro Monat zu erstatten.

Auslegungsbestimmungen Kinderbetreuung

Merkblatt Kinderbetreuung

Antrag Kinderbetreuungskosten