2. Bewerbungskampagne ist gestartet!

Bewerbungszeitraum: 1. bis 28. Februar 2023

Medizin studieren ab dem Wintersemester: nach Eignung und Motivation, nicht nach Notendurchschnitt

Die Stärkung der hausärztlichen Gesundheitsversorgung in Hessen, vor allem im ländlichen Raum, ebenso wie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) stellt einen wichtigen Themenschwerpunkt der Landesregierung dar. Hierzu bietet in Hessen die neue Doppel-Vorabquote eine zusätzliche Möglichkeit beim Hochschulzugang für das Studium der Humanmedizin und spricht einen erweiterten Bewerberkreis an.

Von den rund 1.000 Studienplätzen an den medizinführenden hessischen Universitäten in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg stehen hierfür bis zu 6,5 Prozent für spätere Landärztinnen und Landärzte sowie bis zu 1,3 Prozent für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung. Entscheidend ist in dem zweistufigen Bewerbungsverfahren nicht mehr die Abi-Note, sondern die persönliche und fachspezifische Eignung. Dafür müssen sich die Studierenden dazu verpflichten, das Medizinstudium erfolgreich abzuschließen, die fachärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin bzw. Öffentliches Gesundheitswesen zu absolvieren und im Anschluss daran zehn Jahre in einer Region in Hessen zu arbeiten, für die ein besonderer Bedarf festgestellt wurde.

Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/2024 wird vom 1. bis 28. Februar 2023 sein.